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Termine für Warenannahme

Frühjahr-Sommerbekleidung

Annahme ab Februar

bis EndeApril

Herbst-Winterbekleidung

Annahme ab August

bis Ende September

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Bitte um telefonische Terminvereinbarung

0664/595 30 72

 

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1) Claudi´s Tauschzentrale übernimmt die Verkaufsvermittlung und Bewerbung der Ware des Verkäufers für 6 Monate (zusätzlich 1 Monat Abholfrist)

 

 

 

2) Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist.

 

 

 

3) Übernommen werden ausschließlich neuwertige, gewaschene, gebügelte Kleidungsstücke, sowie funktionstüchtige, vollständige und saubere Spielwaren und Gebrauchsgegenstände.

 

Frühjahr/Sommer: Übernahme ab Februar

 

Herbst/Winter : Übernahme ab Mitte August

 

Schibekleidung ab Oktober

 

 

 

4) Eine Überprüfung der Ware auf Mängel erfolgt durch Claudi´s Tauschzentrale in keinem Fall. Der Verkäufer bestätigt deren Mängelfreiheit und verpflichtet sich für den Fall der Mangelhaftigkeit der Ware, Claudi´s Tauschzentrale gegenüber Dritten Personen schad- und klaglos zu halten.

 

 

 

5) Bei Übergabe von Koffern oder Taschen, aus denen Ware erst ausgesucht wird, muss nicht übernommene Ware bis zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden, da sie sonst kostenlos entsorgt wird.

 

Mit der Preisgestaltung erklärt sich der Verkäufer einverstanden.

 

 

 

6) Nach Ablauf der 6 monatigen Kommissionszeit kann die Ware noch einen Monat gelagert werden, ist sie nach dieser Frist nicht abgeholt, wird diese kostenlos entsorgt.

 

 

 

7) Bei sperrigen Waren wie Kinderwägen, Fahrrädern, Gitterbetten,... die nicht in der Kommissionszeit verkauft werden können, besteht die Möglichkeit, die Kommissionszeit zu verlängern, wenn der Preis dementsprechend (bis 50%) reduziert wird. Sollte vom Verkäufer keine diesbezügliche Reaktion erfolgen, Wird die Ware ebenfalls kostenlos entsorgt.

 

 

 

8) Nach Verkauf der Ware erhält der Verkäufer den am Übernahmeschein ausgewiesenen Betrag.

 

Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Übernahmebelegs. Nach 18 Monaten ab Übernahmedatum erlischt jeglicher Anspruch.

 

 

 

9) Jeweils vor Saisonende wird saisonabhängige Ware abverkauft. Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass die Ware um 50% reduziert wird. Andernfalls steht dem Verkäufer frei die Ware vor Abverkauf abzuholen.

 

Abverkauf Sommerware: mitte Juli

 

Abverkauf Winterware: ende Dezember

 

 

 

10) Möchte der Verkäufer seine übergebene Ware vor Ende der Kommissionszeit abholen, Wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des am Übernahmebeleg ausgewiesenen Preises verrechnet.

 

 

 

11) Die übergebenen Waren werden in den Räumlichkeiten der Claudi´s Tauschzentrale privaten Personen zum Kauf angeboten. Aufgrund des dem Verkäufer bekannten Geschäftsablaufes (hohes Kundenvolumen im Interesse des Verkäufers) übernimmt die Firma (Claudi´s Tauschzentrale) keinerlei Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Waren, welche nicht vorsätzlich von der Firma oder deren Personal herbeigeführt werden.

 

 

 

WEITERS ZU BEASCHTEN

 

Keine Annahme von Kleidungsstücken in den Monaten Juli/August und Dezember/Jänner.

 

 

 

Wenn Sie sperrige Gegenstände abgeben wollen, informieren Sie sich vorher, ob diese aus Platzgründen entgegengenommen werden können.

 

 

 

Um Wartezeiten bei der Abholung zu vermeiden, bitte um Terminvereinbarung.